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Langzeit Camper aufgepasst!
Von Ralf
Langzeit Urlauber, die ihren Wohnwagen länger als 6 Monate in Kroatien stehen haben, werden ab Herbst zur Kasse gebeten. Dies berichtet der ADAC. Wohnwagen, die länger als ein halbes Jahr in Kroatien stehen, müssen bis zum 30. September 2005 beim kroatischen Zoll angemeldet werden. Bei Anmeldung werden Zollgebühren fällig oder der Wohnwagen muss wieder ausgeführt werden. Die bisherige Duldung des dauerhaften Abstellens, ohne die Zahlung des Einfuhrzolls, wird somit abgeschafft.
Die Einfuhrabgaben bei der Verzollung eines Wohnwagens, der in Europa hergestellt worden ist, betragen 22 % des Zeitwertes, der vom einführenden Zollamt festgelegt wird. Nach Angaben des ADAC soll dieser Betrag geringer sein als die Kosten, die bei Abbau, Inbetriebsetzung und Überführung des Wohnwagens entstehen würden.
Wohnwagen, die außerhalb Europas produziert worden sind und für die kein Ursprungsnachweis vorgelegt werden kann, werden mit insgesamt 32 % verzollt. Alle Camper sollten den so genannten Ursprungsnachweis (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) umgehend bei ihrem Hersteller anfordern, rät der ADAC.
Geschrieben 25.08.2005, Geändert 29.05.2006, 831 x gelesen.